Zulassung, Antrag & Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen sind im StBerG geregelt. Danach ist der Berufszugang sowohl über ein Studium als auch über den so genannten Praktikerweg möglich.Studium
Bewerber müssen ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissen- schaftlicher Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen haben. Bei einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern müssen die Bewerber im Anschluss zwei Jahre in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen sein. Bei einer Regelstudienzeit von weniger als acht Semestern müssen sie eine praktische Tätigkeit von drei Jahren nachweisen.
Praktikerweg
Bewerber müssen eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige Vorbildung nachweisen. Danach müssen sie zehn Jahre in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern berufstätig gewesen sein. Steuerfachwirte und geprüfte Bilanzbuchhalter müssen nur sieben Jahre Berufstätigkeit nachweisen.
Zulassung
Durch das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz geht die Organisation der Steuerberaterprüfung ab dem 01.01.2009 vom Finanzministerium NRW auf die Steuerberaterkammern des Landes über. Die Aufgabe wird durch die gemeinsame Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Westfalen-Lippe, Düsseldorf und Köln wahrgenommen, die zum 01.10.2008 eingerichtet wurde und ihren Sitz in Düsseldorf hat. Die Regelung gilt ab der Steuerberaterprüfung 2009 und für Anträge auf verbindliche Auskunft, die ab dem 01.01.2009 gestellt werden. Weitere Informationen unter www.steuerberaterpruefung-nrw.de
Prüfung
- Allgemeines
Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuß abgelegt, der bei der bestellenden Behörde zu bilden ist. Die Prüfung gliedert sich in schriftliche und mündliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus 3 an 3 aufeinander folgenden Tagen zu schreibenden Klausuren. Dauer in der Regel 6 Stunden. In der mündlichen Prüfung ist u. a. ein Kurzvortrag zu halten, für den der Kandidat eine halbe Stunde vor Prüfungsbeginn 3 Themen zur Auswahl erhält. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt 1 - 1,5 Stunden pro Kandidat.
Die Ladung zur schriftlichen Prüfung erfolgt spätestens einen Monat vor dem Tag der 1. Klausurarbeit. Die Ladung zur mündlichen Prüfung erfolgt spätestens 2 Wochen vorher (jeweils durch eingeschriebenen Brief).
- Prüfungsgebiete
Prüfungsgebiete sind Steuerliches Verfahrensrecht, Ertragsteuern, Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer, Grundsteuer, Verbrauch- und Verkehrsteuern, Handelsrecht, Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen, Volkswirtschaft, Berufsrecht
- Rücktritt von der Prüfung
Der Bewerber kann bis zum Ende der Bearbeitungszeit der letzten Klausurarbeit von der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn der Bewerber nicht erscheint.
- Bewertung von Klausuren
Die Noten reichen von sehr gut (1) über mangelhaft (5) bis ungenügend (6). Halbe Zwischennoten sind zulässig. Die Durchschnittsnote des Schriftlichen darf 4,5 nicht übersteigen. Die Durchschnittsnote aus Schriftlichem und Mündlichem darf 4,15 nicht übersteigen.